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Velo

Denken Sie an Ihre Versicherung!

Ab 2012 wird es gemäss Beschluss des eidgenössischen Parlaments keine Velo-Vignette mehr geben. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich, damit Sie gegen unvorhergesehene Zwischenfälle gewappnet sind.

Wenn Sie bereits über eine Privat- oder Unternehmenshaftpflichtversicherung bei der Vaudoise verfügen,  kommen Sie automatisch und ohne Mehrprämie in den Genuss des Versicherungsschutzes für Radfahrer. 

Unser Produkt Home in One

Sie haben noch keine Versicherung? Denken Sie an unsere Versicherungslösung Home in One. Sie ist modulierbar, besticht durch vorteilhafte Tarife und deckt von nun an Schäden, die Sie beim Velofahren verursacht haben. Ausserdem sind Sie mit dieser Versicherung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, in allen anderen Bereichen des Privatlebens geschützt.

Die Velo-Versicherung ist gültig ab

  • 1. Januar 2012 für Fahrräder ohne gültige Vignette,
  • 1. Juni 2012 für Fahrräder mit einer Vignette 2011.

Die Vignette 2011 bleibt bis zum 31. Mai 2012 gültig. Entfernen Sie sie also nicht vor dem 1. Juni 2012!

 

Diese Neuheit betrifft auch Fahrzeuge, die laut Strasssenverkehrsgesetz Fahrrädern gleichgestellt sind:

  • Leicht-Motorfahrräder, das heisst Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Nennleistung von 0,25 kW;
  • Invalidenfahrstühle mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h;
  • Motorhandwagen (z.B. Strassenkehrmaschine "Cleanfix");
  • Motoreinachser, die nur von einer zu Fuss gehenden Person geführt und nicht für das Ziehen von Anhängern  verwendet werden.

Für Halter von Motorfahrrädern bleibt hingegen alles beim Alten. Ihr Fahrzeug muss auch weiterhin mit einem Kontrollschild und einer gültigen Vignette ausgestattet sein.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.