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Genossenschafter werden

Anteilscheine erwerben

Wenn Sie Anteilscheine erwerben möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und uns per Post zustellen: Formular

Antworten auf häufige Fragen

Wer kann Genossenschafter werden?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben und die einen Versicherungsvertrag bei der Vaudoise Allgemeinen oder bei der Vaudoise Leben abgeschlossen haben, können mindestens einen Anteilschein mit Nennwert CHF 100.- zeichnen.

Wie viele Anteilscheine kann ich kaufen?

Gemäss den Statuten bestimmt der Verwaltungsrat nach freiem Ermessen die Anzahl der Anteilscheine, die ein Genossenschafter erwerben kann, wobei deren Anzahl 100 nicht übersteigen darf. Gegenwärtig kann ein Versicherter maximal 10 Anteilscheine zeichnen.

Welche Vorteile bieten die Anteilscheine?

Sie werden im Verhältnis des Nennwerts Ihrer Anteilscheine, die auf Ihren Namen im Anteilinhaberverzeichnis eingetragen sind, am Aktivüberschuss des Betriebsergebnisses beteiligt. Das bedeutet, dass Sie in den Genuss einer interessanten Beteiligung kommen. Diese betrug 2010 CHF 6.- pro Anteilschein.

Indem Sie an der Generalversammlung der Mutuelle Vaudoise teilnehmen, üben Sie die Rechte aus, die Ihnen von Gesetz und Statuten zugesprochen werden, insbesondere das Stimmrecht und das Kontrollrecht. Kurz: Sie haben teil an der Festlegung der allgemeinen Politik sowie an der Kontrolle der Gesellschaft und der Unternehmen, die von ihr abhängen.

Verzeichnis der Anteilscheininhaber

Wenn Sie einen oder mehrere Anteilscheine erwerben, werden Sie in das Verzeichnis der Anteilscheininhaber eingetragen und können Ihre Rechte ausüben. Das Verzeichnis ist vertraulich.

Beteiligung bei Anteilscheinen, die im Laufe eines Geschäftsjahrs erworben wurden

Die Beteiligung wird pro rata vierteljährlich berechnet, beginnend mit demjenigen Quartal, in dem Sie Genossenschafter geworden sind.