Grundlagen und Elemente der Entschädigung
Der Verwaltungsrat hat aufgrund des Organisationsreglements der Gruppe Vaudoise Versicherungen die Befugnis, die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung festzulegen. Im September 2006 wurde ein Nominations- und Kompensationsausschuss geschaffen.
Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten Honorare sowie Sitzungsgelder. Die Entschädigung hängt von der Grösse der Gesellschaft, der Aufgaben und Kompetenzen der Verwaltungsratsmitglieder sowie von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ab, unab-hängig vom Kurs der VAHN-Aktie.
Die Entschädigung der Mitglieder der Direktion besteht aus einem vertraglich vereinbarten fixen und einem variablen Teil, der jedes Jahr aufgrund der Ergebnisse der Gruppe festgelegt wird. Der variable Teil ist auf einen Drittel der Gesamtentschädigung begrenzt.
Es existieren keine aktien- und optionsbasierten Beteiligungspläne.
Gemäss den Bestimmungen von Art. 663bis OR werden Vergütigungen, Darlehen, Kredite und Beteiligungen an Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und diesen nahestehenden Personen im Anhang zur Jahresrechnung der Vaudoise Versicherungen Holding AG aufgeführt (siehe Seiten 79 bis 81 des auf dieser Website verfügbaren Jahresberichts).
