Startseite - Hauptnavigation - Anfang des Hauptinhalts - Sitemap - Auf der Seite suchen

Interne Kontrolle

Zweck

Das interne Kontrollsystem soll Folgendes gewährleisten:

  • die Umsetzung der strategischen Ziele
  • die Optimierung der Verfahren und Tätigkeiten
  • den Schutz des Unternehmensvermögens durch das Aufdecken, Begrenzen und Vorbeugen von Fehlern und Unregelmässigkeiten
  • die Vollständigkeit, die Genauigkeit und die Pünktlichkeit der Finanz- und Verwaltungsinformationen
  • die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften

Verantwortlichkeiten

Der Verwaltungsrat legt die Grundsätze des internen Kontrollsystems fest und überwacht deren korrekte Anwendung, insbesondere durch den Prüfungsausschuss. Die Direktion ist für die Umsetzung und die Verfahren des Systems verantwortlich. Der Verwaltungsrat und die Direktion werden von verschiedenen Kontrollinstanzen unterstützt ("insurance providers").

Kontrollinstanzen unterstützt

Das interne Kontrollsystem beruht auf dem effizienten Koordinieren aller Teilnehmer, unter Berücksichtigung ihrer Unabhängigkeit. Die Mitarbeitenden werden darauf sensibilisert, dass sie auch einen Beitrag zu dieser Einrichtung leisten müssen.

  • Der interne Auditor kontrolliert im Auftrag des Verwaltungsrats oder des Prüfungsausschusses, dass das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Transaktionen des Unternehmens angemessen ist und eingehalten wird. Er erstellt mindestens einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, den er der externen Revisionsstelle und dem Verwaltungsrat unterbreitet. Der interne Auditor ist formell dem Verwaltungsrat angegliedert, der die operationelle Führung dem Verwaltungsratsdelegierten überträgt.
  • Das Controlling liefert buchhalterische und statistische Informationen, um die Geschäftsleitung bei der Planung, der Kontrolle, der Analyse und der Ausarbeitung von Lösungen zur Unternehmensführung zu unterstützen.
  • Der verantwortliche Aktuar trägt die Verantwortung dafür, dass die Solvabilitätsspanne richtig berechnet wird und das gebundene Vermögen den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufsicht von Versicherungsunternehmen entspricht. Weiter sorgt er dafür, dass sachgemässe Rechnungsgrundlagen verwendet und ausreichende technische Rückstellungen gebildet werden. Bei Unzulänglichkeiten informiert er unverzüglich den Generaldirektor. Der verantwortliche Aktuar erstellt regelmässige Berichte zuhanden der Geschäftsleitung. Er ist ausserdem mit der Durchführung des Swiss Solvency Testes (SST) beauftragt.
  • Der Ausschuss Enterprise Risk Management (ERM) unterstützt die Direktion bei der Prävention, dem Aufdecken und der Beurteilung potenzieller Risiken und schlägt Lösungen vor mit dem Ziel, die Risiken und kumulierten Risiken zu beseitigen, zu reduzieren, zu verschieben oder zu akzeptieren. Er setzt sich aus dem Leiter des internen Audits, dem Chief Risk Officer und dem verantwortlichen Aktuar zusammen und hat keine Entscheidungsbefugnis.
  • Der Compliance Officer ist für die Durchführung und die Kontrolle des Identifikationsprozesses der Versicherten mit einer Einzellebensversicherung, gemäss Geldwäschereigesetz und Reglement der Selbstregulierungsorganisation des SVV, verantwortlich. Er erstellt einen ausführlichen jährlichen Bericht zuhanden der Selbstregulierungsorganisation des SVV und stellt die Ausbildung des Personals sicher. Die übrigen Compliance-Aufgaben werden durch das Generalsekretariat wahrgenommen.
  • Die externe Revisionsstelle erstellt zuhanden des Verwaltungsrats einen detaillierten Bericht über die Buchführung und das interne Kontrollsystem. Die Revision der Geschäftsrechung der Gruppe erfolgt durch das Unternehmen KPMG AG, Lausanne. Weitere Auskünfte

Ihre Ansprechpartner