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Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat der Vaudoise Versicherungen Holding AG muss sich gemäss den Statuten aus mindestens sieben Mitgliedern zusammensetzen, die aus dem Aktionärskreis gewählt werden. Seine aktuelle Zusammensetzung trägt dem Corporate-Governance-Grundsatz der Unabhängigkeit und der ausgewogenen Zusammensetzung Rechnung. Der Verwaltungsrat der Mutuellle Vaudoise beziehungsweise der Gesellschaften Vaudoise Allgemeine und Vaudoise Leben ist mit jenem der Vaudoise Versicherungen Holding AG identisch und setzt sich wie folgt zusammen:

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Sie müssen unabhängig vom Ablauf ihrer Amtszeit zum Zeitpunkt der Generalversammlung, die auf das Jahr folgt, in dem sie 70 Jahre alt geworden sind, aus dem Verwaltungsrat zurücktreten. Die Erneuerungswahlen der Mitglieder erfolgen aufgrund des Ablaufs der jeweiligen Amtszeit gestaffelt.

Kompetenzen und Funktionsweise

Informationen über Kompentenzen und Funktionsweise des Verwaltungsrats befinden sich im Jahresbericht. Auszug aus dem Jahresbericht zum Thema Corporate Governance

Ausschüsse

Der Verwaltungsrat hat Ausschüsse gebildet, die damit beauftragt sind, bestimmte Bereiche vertieft zu analysieren und ihm Bericht zu erstatten. Er behält die allgemeine Verantwortung für die den Ausschüssen anvertrauten Aufgaben.

  • Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates. Er überprüft die Effizienz der internen und externen Revision und gibt dem Verwaltungsrat eine Empfehlung zu den Jahresrechnungen, bevor diese der Generalversammlung präsentiert werden. Er überwacht den Geschäftsverlauf und die finanzielle Lage der Gesellschaften der Gruppe sowie die Umsetzung der Verfahren, insbesondere in Sachen internes Audit, Risikomanagement und Compliance. Er hat keine Entscheidungsbefugnisse.
  • Der Anlageausschuss, der sich aus vier Personen zusammensetzt, wovon zwei von ausserhalb der Gruppe stammen, hat die Aufgabe, die Anlagestrategie zu analysieren und die Generaldirektion und den Verwaltungsrat in diesem Bereich zu beraten. Er hat keine Entscheidungsbefugnisse.
  • Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss hat die Aufgabe, die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder, der Direktion und des Direktionsausschusses festzulegen. Er setzt sich aus drei nicht exekutiven Mitgliedern zusammen. Der Verwaltungsratspräsident und der Generaldirektor nehmen an den Sitzungen teil. Er hat keine Entscheidungsbefugnisse.

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