Personenversicherungen

Ihre gesetzlichen Verpflichtungen

Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, hat gesetzliche Verpflichtungen.

Unfallversicherung

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet alle Arbeitgeber, eine Unfallversicherung für ihre Arbeitnehmer abzuschliessen. Während das Gesetz minimale Versicherungsleistungen festlegt, bieten zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitenden über eine UVG-Zusatzversicherung eine umfassendere Deckung.

Krankenversicherung Lohnausfall

Der Arbeitgeber muss einem erkrankten Arbeitnehmer ab dem ersten Tag seiner Absenz seinen Lohn fortzahlen. Um sich vor den daraus entstehenden finanziellen Folgen zu schützen, schliessen die meisten Unternehmen eine Krankenversicherung Lohnausfall ab.

Berufliche Vorsorge

In der Schweiz beruht das Vorsorgesystem auf drei Säulen.

1. Säule

Die 1. Säule entspricht der staatlichen Vorsorge. Sie ist obligatorisch für die gesamte Schweizer Bevölkerung und umfasst:

  • die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • die IV (Invalidenversicherung)
  • die EL (Ergänzungsleistungen)

2. Säule

Die 2. Säule untersteht dem BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge), betrifft einzig die Lohnempfänger und muss von jedem Arbeitgeber eingerichtet werden. Um ihren Kunden eine umfassende Palette von Versicherungsprodukten zu offerieren, bietet die Vaudoise die vom Marktleader Swiss Life geschaffenen BVG-Produkte an.

3. Säule

Die 3. Säule bildet die private Vorsorge. Es handelt sich um freiwillige, mit Steuervorteilen einhergehende Sparmassnahmen, die einen zusätzlichen Schutz gegen die Risiken Alter, Tod und/oder Invalidität gewähren. Die Vaudoise bietet sowohl für die Säule 3a (gebundene Vorsorge) als auch für die Säule 3b (freie Vorsorge) modernste Lösungen.