Ihre Verpflichtungen
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Lohnfortzahlung Ihrer Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Absenz zu garantieren. Der Lohnanspruch wird entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt.
Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden - z.B. bei Krankheit, Mutterschaft, Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder Ausübung eines öffentlichen Amts - nicht arbeiten kann, muss ihm der Arbeitgeber den Lohn für eine bestimmte Zeit zu 100 Prozent weiter entrichten, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen worden ist.
Sind durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nicht andere Zeitabschnitte bestimmt, gestaltet sich der Lohnanspruch folgendermassen.
Berner Skala
Während des ersten Jahres | 3 Wochen |
Nach einem Dienstjahr | 1 Monat |
Nach 2 bis 4 Dienstjahren | 2 Monate |
Nach 5 bis 9 Dienstjahren | 3 Monate |
Nach 10 bis 14 Dienstjahren | 4 Monate |
Nach 15 bis 19 Dienstjahren | 5 Monate |
Nach 20 Dienstjahren | 6 Monate |


