Neue gesetzliche Situation
Frauen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, haben seit dem 26.09.2004 Anspruch auf einen mindestens 14-wöchigen Urlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Das vom Bundesrat festgelegte Taggeld beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, welches vor der Niederkunft erzielt wurde, aber höchstens CHF 196.- pro Tag (höchstes berücksichtigtes Jahreseinkommen: CHF 88'200.-).
Unsere Leistungen
Die vom neuen Gesetz vorgesehenen Mutterschaftsleistungen können mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung ergänzt werden, die puncto Taggeldprozentsatz, Leistungsdauer und Überschusslohn Ihren Bedürfnissen entspricht.
Wenden Sie sich an die nächste Agentur oder kontaktieren Sie uns online. Wir sind für Sie da.

