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UVG-Unfallversicherung

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Das Bundesgesetz über die Unfall- versicherung (UVG) hat die Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch gemacht. Seit dem
1. Januar 1984 gewährt es Leistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Ihre Mitarbeitenden eine Unfallversicherung gemäss UVG abzuschliessen. Je nach Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens ist die SUVA oder ein Privatversicherer zuständig.

Obligatorische Deckung gemäss UVG

  • Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
    • 80 Prozent des Lohnes ab dem 3. Tag (versicherbarer Höchstlohn: CHF 126'000.-)
  • Heilungskosten
    • Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung
    • Abzug für Beteiligung an den Unterhaltskosten im Krankenhaus
  • Besonderes Taggeld
    • nur medizinische Kosten
  • Dauernde Invalidität
    • Renten aufgrund der Erwerbsunfähigkeit
  • Todesfall
    • Hinterlassenenrente (nur Ehepartner und Kinder)

Dies ist nur eine kurze Beschreibung unserer Deckungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen UVG.

Auf unserer Website finden Sie wichtige Informationen zur Abredeversicherung (individuelle Verlängerung der UVG-Versicherung) und zu den bilateralen Verträgen.

Unfall Assistance

Mitarbeiter von Unternehmen, welche die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung der Vaudoise anvertraut haben, profitieren bei einem versicherten Unfall im Ausland ab sofort von einer kostenlosen exklusiven Leistung: der medinizinischen Hilfe durch Assistance Gohelp.

Assistance-Karten können Sie mit dem dafür vorgesehenen Formular bestellen.

Wenden Sie sich an die nächste Agentur oder kontaktieren Sie uns online. Wir sind für Sie da.

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