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UVG-Abredeversicherung

Was ist eine UVG-Abredeversicherung?

Mit der UVG-Abredeversicherung kann die Versicherung der Nichtberufsunfälle bis zu 180 Tage verlängert werden.

Wann endet die Versicherung der Nichtberufsunfälle?

Die Versicherung der Nichtberufsunfälle endet mit dem 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens einen halben Lohn bzw. eine analoge Entschädigung aufhört.

Wer kann eine UVG-Abredeversicherung abschliessen?

Jeder gemäss UVG für Nichtberufsunfälle obligatorisch versicherte Arbeitnehmer, dessen wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt.

Wann beginnt, endet und ruht die Versicherung?

Die Versicherung beginnt an dem Tag, der dem Ende der Versicherung für Nichtberufsunfälle folgt. Sie gilt für die vereinbarte Versicherungsdauer, höchstens jedoch für 180 Tage.

Sie endet unverzüglich mit der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber.

Die Versicherung ruht, solange sich der Versicherte im Militärdienst oder im Zivilschutz befindet. Ihre Dauer verlängert sich entsprechend, endet jedoch spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten.

Die UVG-Abredeversicherung kann vor Ablauf durch eine erneute Prämienzahlung verlängert werden. Die gesamte Dauer darf jedoch 180 Tage nicht überschreiten.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Versicherungsleistungen werden nach den Bestimmungen des UVG erbracht.

Was kostet die UVG-Abredeversicherung?

Die Prämie beträgt pro Monat CHF 25.- für Männer und für Frauen. Ein angebrochener Monat zählt als ganzer Monat. Die Versicherungsdauer ist vom bezahlten Betrag abhängig.

Endet die Abredeversicherung vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Prämienrückerstattung.

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