Modul Haftpflicht
Die Vaudoise bezahlt bis zu CHF 5'000'000.- pro Jahr für Schäden, die während der Vertragsdauer eintreten und nicht später als 60 Monate nach Vertragsende gemeldet werden. Die Versicherung gilt in der ganzen Welt, ausgenommen in den USA und in Kanada.
Deckungen
Diese Versicherung deckt verschiedene Schadensarten:
- Personenschäden - Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen
- Sachschäden - Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, mit vier Selbstbehaltvarianten: Integralfranchise von CHF 500.- (wenn die Schadensumme CHF 500.- übersteigt, entschädigt Sie die Vaudoise ab dem ersten Franken) oder fixe Franchise von CHF 300.-, 500.- oder 1000.-.
- Vermögensschäden - in Geld messbare Schäden infolge von versicherten Personenschäden oder einem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschäden
Versicherte Risiken
- Anlagerisiken - Schäden aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen
- Betriebsrisiken - Schäden aus betrieblichen Vorgängen auf dem Betriebsareal oder ausserhalb des Betriebsareals
- Produkterisiken - Schäden aus der Herstellung und Lieferung von auf den Markt gebrachten Produkten und Arbeitsleistungen
Erweiterungen
Zusätzlich zur Basisdeckung bietet die Versicherung verschiedene Zusätze ohne Tarifaufschlag.
Für die folgenden Zusätze beträgt die Basisdeckung CHF 5'000'000.- pro Jahr:
- Schadenverhütungskosten – Kosten für Massnahmen zur Abwendung eines infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses unmittelbar bevorstehenden versicherten Schadens
- Schäden an gemieteten Räumlichkeiten – Schäden an Grundstücken, gemieteten oder geleasten Gebäuden und Räumlichkeiten, die vollumfänglich oder teilweise dem versicherten Betrieb dienen, an gemeinsam benützten Gebäudeteilen und Räumlichkeiten sowie an verschiedenen, gemeinsam benützten Anlagen: Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Rolltreppen, Personen- und Warenaufzüge, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen.
- Beladen/Entladen von Fahrzeugen - Schäden an Land- und Wasserfahrzeugen durch Beladen oder Entladen
- Verwendung von Lasern – Haftpflicht für Schäden aus der Verwendung von Lasergeräten und -einrichtungen der Klassen 1, 2, 3A und 3B, die durch Einwirkung von Laserstrahlen verursacht werden.
- Bauherrenhaftpflicht für Bauten von unter CHF 1'000'000.- – Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr in Verbindung mit Bauten, die zumindest teilweise dem versicherten Betrieb dienen, im Falle von Körperverletzungen und Sachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Für eine umfassendere Deckung empfehlen wir unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Für folgende Zusätze beträgt die Deckung CHF 50'000.- pro Schadenfall mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens, mindestens aber CHF 500.-:
- Rückruf - Notwendige Kosten für Aufrufe mit geeigneten Kommunikationsmitteln zum Rückruf eines fehlerhaften Produkts, das einen versicherten Schaden verursachen könnte.
- Nutzungsausfall - Bei plötzlicher, unerwarteter Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, die von einem Versicherten oder einem von ihm beauftragten Dritten hergestellt, geliefert oder bearbeitet wurden, umfasst die Deckung die gesetzliche Haftpflicht für Ertragsausfälle und andere Vermögenseinbussen aufgrund der Unmöglichkeit, andere, unversehrt gebliebene Sachen zu verwenden.
- Ermittlung/Behebung von Mängeln und Schäden - Ansprüche aus der Zerstörung, Beschädigung oder dem Demontieren von Sachen, wenn dies zur Ermittlung oder Behebung von Mängeln oder Schäden aus von einer versicherten Person ausgeführten Arbeiten oder von ihr hergestelltem oder geliefertem Material notwendig ist.
- Schäden an anvertrauten, gemieteten, geleasten oder bearbeiteten Gegenständen - Gesetzliche Haftpflicht eines Versicherten für Schäden an anvertrauten, gemieteten oder geleasten Gegenständen sowie an Gegenständen, an welchen er eine direkte Tätigkeit ausübt. Diese Deckung erstreckt sich auch auf anvertraute Schlüssel und/oder Badges sowie auf die Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlössern und Schlüsseln oder von elektronischen Schliesssystemen und den dazugehörigen Badges.
- Ausschliesslich für das Baugewerbe: Vermögensschäden, die nicht die Folge eines versicherten Personenschadens oder eines dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschadens sind. Gesetzliche Haftpflicht aus Vermögensschäden, die durch einen unvorhergesehenen und plötzlichen Bauzwischenfall verursacht werden. Versicherte Personenschäden und dem Geschädigten zugefügte versicherte Sachschäden sind von dieser Deckung ausgeschlossen.
Dies ist nur eine kurze Beschreibung unserer Deckungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen Five in One.


