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Five in One

Modul Rechtsschutz

Deckungsbereich

Die Rechtsschutzversicherung für kleine und mittlere Unternehmen umfasst zwei Bereiche:

  • Betriebsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Risiken

Die versicherten Risiken, bis CHF 250'000.- pro Schadenfall, umfassen:

  • Abwicklung des Rechtsfalles
  • Kosten für Anwalt, Prozessbeistand oder Mediator
  • Gutachtenkosten
  • Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
  • der Gegenpartei zugesprochene Prozessentschädigungen
  • Inkassokosten von nicht ausgerichteten, dem Versicherten aus einem versicherten Rechtsfall zugestandenen Entschädigungen
  • Vorschüsse für Strafkautionen

Versicherungssumme

Die Versicherungsfälle mit Gerichtstand ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein sowie Strafkautionen werden bis CHF 100'000.- übernommen, die Rechtsfälle als Mieter und/oder Grundeigentümer bis CHF 50'000.-

  • Der örtliche Geltungsbereich umfasst die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein, die Europäische Union und die EFTA. Im Bereich Verkehr wird der örtliche Geltungsbereich auf die Staaten Europas und die Mittelmeer-Randstaaten ausgedehnt.
  • Im Bereich Schadenersatz und Strafrechtsfälle umfasst der örtliche Geltungsbereich die Fälle, die sich in Europa oder in den Mittelmeer-Randstaaten ereignen, sofern das entsprechende Landesrecht anwendbar oder der dortige Gerichtsstand gegeben ist.

Gemeinsame Deckungen

Folgende Bereiche sind sowohl von der Betriebsrechtsschutzversicherung als auch von der Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt:

  • Schadenersatz: Schadenersatzansprüche für Sachschäden, Körperverletzungen und für die daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden. Ansprüche, die aus einem vom Betrieb abgeschlossenen Vertrag entstehen, sind ausgeschlossen.
  • Einreichen einer Strafanzeige zur Durchsetzung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
  • Sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mit Versicherungseinrichtungen in der Schweiz

Betriebsrechtsschutz

Diese Versicherung betrifft folgende natürliche oder juristische Personen:

  • Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen
  • Personen, die über ein Personalbüro vermittelt wurden
  • im Betrieb arbeitende Familienmitglieder
  • Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten

Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Deckungen betrifft diese Versicherung folgende Bereiche:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen des Eidgenössischen Opferhilfegesetzes (OHG).
  • Strafverteidigung: Rechtswahrung in einem Straf- oder Verwaltungsverfahren wegen der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften.
  • Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder anderen dinglichen Rechten an beweglichen Sachen des Betriebes.
  • Streitigkeiten des Arbeitsgebers, die aus einem Arbeitsvertrag entstehen. Ausgeschlossen sind die Arbeitsverträge der Mitglieder der Betriebsleitung. Der Streitwert darf CHF 150'000.- nicht übersteigen.
  • Verträge betreffend Betriebsmobiliar: Vertragsstreitigkeiten mit Verkäufern, Lieferanten, Produzenten, Vermietern (Miet- oder Pachtvertrag), Verleihern, Leasinggebern, oder Unternehmern im Zusammenhang mit Betriebsmobiliar. Der Streitwert darf CHF 150'000.- nicht übersteigen.
  • Mieter- und Pächterrechtsschutz:
    • Streitigkeiten als Mieter oder Pächter aus Miet- oder Pachtvertrag
    • Streitigkeiten aus Werkvertrag. Streitigkeiten in Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Neu-/Umbauten sind ausgeschlossen.
  • Grundeigentümerrechtsschutz:
    • Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Nachbarrecht (direkt angrenzende Nachbarn) betreffend:
      • Beeinträchtigung der Aussicht
      • Unterhalt und Grenzabstand von Bäumen und Hecken
      • Immissionen (Lärm, Rauch, Dünste)
    • Baubewilligungsstreitigkeiten betreffend Bauvorhaben der direkt angrenzenden Nachbarn
    • Streitigkeiten mit Versicherungen
    • Streitigkeiten aus aktiven und passiven Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grenzstreitigkeiten sowie Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen für Sachschäden, die eine versicherte Liegenschaft betreffen
    • Streitigkeiten aus Werkvertrag. Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf oder einem bewilligungspflichtigen Neu-/Umbau sind ausgeschlossen.

Verkehrsrechtsschutz

Diese Versicherung betrifft folgende natürliche Personen:

  • Versicherungsnehmer
  • ermächtigter Lenker
  • Passagier
  • Personen, die über ein Personalbüro vermittelt wurden
  • Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten (natürliche Person)

Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Deckungen betrifft diese Versicherung folgende Bereiche:

  • Verteidigung bei Straf- und Verwaltungsstrafverfahren infolge eines Verkehrsunfalls oder wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften
  • Verfahren vor schweizerischen Verwaltungsbehörden über den Entzug des Führer- oder Fahrzeugausweises oder über die kantonale Fahrzeugbesteuerung
  • Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder anderen dinglichen Rechten an einem versicherten Fahrzeug
  • Verträge betreffend Fahrzeuge: Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus obligationenrechtlichen Verträgen betreffend versicherte Fahrzeuge (Kauf, Verkauf, Miete, Leihe, Leasing, Hinterlegung, Reparaturauftrag).

Selbstbehalte

Wir bieten vier Selbstbehaltvarianten für Sachschäden:

  • Integralfranchise von CHF 500.- (wenn die Schadensumme CHF 500.- übersteigt, entschädigt Sie die Vaudoise ab dem ersten Franken)
  • fixe Franchise von CHF 300.-, 500.- oder 1000.-.

Dies ist nur eine kurze Beschreibung unserer Deckungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen Five in One.

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