Modul Rechtsschutz
Deckungsbereich
Die Rechtsschutzversicherung für kleine und mittlere Unternehmen umfasst zwei Bereiche:
- Betriebsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Risiken
Die versicherten Risiken, bis CHF 250'000.- pro Schadenfall, umfassen:
- Abwicklung des Rechtsfalles
- Kosten für Anwalt, Prozessbeistand oder Mediator
- Gutachtenkosten
- Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
- der Gegenpartei zugesprochene Prozessentschädigungen
- Inkassokosten von nicht ausgerichteten, dem Versicherten aus einem versicherten Rechtsfall zugestandenen Entschädigungen
- Vorschüsse für Strafkautionen
Versicherungssumme
Die Versicherungsfälle mit Gerichtstand ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein sowie Strafkautionen werden bis CHF 100'000.- übernommen, die Rechtsfälle als Mieter und/oder Grundeigentümer bis CHF 50'000.-
- Der örtliche Geltungsbereich umfasst die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein, die Europäische Union und die EFTA. Im Bereich Verkehr wird der örtliche Geltungsbereich auf die Staaten Europas und die Mittelmeer-Randstaaten ausgedehnt.
- Im Bereich Schadenersatz und Strafrechtsfälle umfasst der örtliche Geltungsbereich die Fälle, die sich in Europa oder in den Mittelmeer-Randstaaten ereignen, sofern das entsprechende Landesrecht anwendbar oder der dortige Gerichtsstand gegeben ist.
Gemeinsame Deckungen
Folgende Bereiche sind sowohl von der Betriebsrechtsschutzversicherung als auch von der Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt:
- Schadenersatz: Schadenersatzansprüche für Sachschäden, Körperverletzungen und für die daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden. Ansprüche, die aus einem vom Betrieb abgeschlossenen Vertrag entstehen, sind ausgeschlossen.
- Einreichen einer Strafanzeige zur Durchsetzung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
- Sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten
- Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen mit Versicherungseinrichtungen in der Schweiz
Betriebsrechtsschutz
Diese Versicherung betrifft folgende natürliche oder juristische Personen:
- Personen, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen
- Personen, die über ein Personalbüro vermittelt wurden
- im Betrieb arbeitende Familienmitglieder
- Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten
Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Deckungen betrifft diese Versicherung folgende Bereiche:
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen des Eidgenössischen Opferhilfegesetzes (OHG).
- Strafverteidigung: Rechtswahrung in einem Straf- oder Verwaltungsverfahren wegen der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften.
- Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder anderen dinglichen Rechten an beweglichen Sachen des Betriebes.
- Streitigkeiten des Arbeitsgebers, die aus einem Arbeitsvertrag entstehen. Ausgeschlossen sind die Arbeitsverträge der Mitglieder der Betriebsleitung. Der Streitwert darf CHF 150'000.- nicht übersteigen.
- Verträge betreffend Betriebsmobiliar: Vertragsstreitigkeiten mit Verkäufern, Lieferanten, Produzenten, Vermietern (Miet- oder Pachtvertrag), Verleihern, Leasinggebern, oder Unternehmern im Zusammenhang mit Betriebsmobiliar. Der Streitwert darf CHF 150'000.- nicht übersteigen.
- Mieter- und Pächterrechtsschutz:
- Streitigkeiten als Mieter oder Pächter aus Miet- oder Pachtvertrag
- Streitigkeiten aus Werkvertrag. Streitigkeiten in Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Neu-/Umbauten sind ausgeschlossen.
- Grundeigentümerrechtsschutz:
- Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Nachbarrecht (direkt angrenzende Nachbarn) betreffend:
- Beeinträchtigung der Aussicht
- Unterhalt und Grenzabstand von Bäumen und Hecken
- Immissionen (Lärm, Rauch, Dünste)
- Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Nachbarrecht (direkt angrenzende Nachbarn) betreffend:
- Baubewilligungsstreitigkeiten betreffend Bauvorhaben der direkt angrenzenden Nachbarn
- Streitigkeiten mit Versicherungen
- Streitigkeiten aus aktiven und passiven Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grenzstreitigkeiten sowie Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen für Sachschäden, die eine versicherte Liegenschaft betreffen
- Streitigkeiten aus Werkvertrag. Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf oder einem bewilligungspflichtigen Neu-/Umbau sind ausgeschlossen.
Verkehrsrechtsschutz
Diese Versicherung betrifft folgende natürliche Personen:
- Versicherungsnehmer
- ermächtigter Lenker
- Passagier
- Personen, die über ein Personalbüro vermittelt wurden
- Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten (natürliche Person)
Zusätzlich zu den oben genannten gemeinsamen Deckungen betrifft diese Versicherung folgende Bereiche:
- Verteidigung bei Straf- und Verwaltungsstrafverfahren infolge eines Verkehrsunfalls oder wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften
- Verfahren vor schweizerischen Verwaltungsbehörden über den Entzug des Führer- oder Fahrzeugausweises oder über die kantonale Fahrzeugbesteuerung
- Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder anderen dinglichen Rechten an einem versicherten Fahrzeug
- Verträge betreffend Fahrzeuge: Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus obligationenrechtlichen Verträgen betreffend versicherte Fahrzeuge (Kauf, Verkauf, Miete, Leihe, Leasing, Hinterlegung, Reparaturauftrag).
Selbstbehalte
Wir bieten vier Selbstbehaltvarianten für Sachschäden:
- Integralfranchise von CHF 500.- (wenn die Schadensumme CHF 500.- übersteigt, entschädigt Sie die Vaudoise ab dem ersten Franken)
- fixe Franchise von CHF 300.-, 500.- oder 1000.-.
Dies ist nur eine kurze Beschreibung unserer Deckungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen Five in One.


