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Freizügigkeit in der individuellen Krankenversicherung

Wer ist betroffen?

Jede Person, die Ihren Arbeitgeber verlässt und somit aus dem Kollektivvertrag ausscheidet.

Warum eine Einzelversicherung abschliessen?

Um die Deckung bei Lohnausfall infolge von Krankheit zu erhalten, um neue Krankheitsfälle zu decken und um gleichzeitig von bestimmten Bedingungen der Kollektivversicherung zu profitieren.

Wie vorgehen?

Sie müssen innert 90 Tagen nach Ablauf des Arbeitsvertrages den Übertritt in die Einzelversicherung anhand des Formulars "Antrag für die Einzelversicherung bei Arbeitsunfähigkeit" beantragen und die nötigen Dokumente, einschliesslich Kopie des Kündigungsbriefes, beilegen.

Der Übertritt ist nicht möglich, wenn Sie das AHV-Alter erreicht hatben oder in den Genuss von Pensionierungsleistungen kommen, oder wenn Sie weder in der Schweiz noch in Liechtenstein wohnhaft sind.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Der Betrag des Taggelds wird aufgrund der Entschädigung der Arbeitslosenversicherung berechnet. Zur Erstellung der Police sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Formular "Antrag für die Einzelkrankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit "
  • Kopie des Kündigungsbriefes
  • erste Abrechnung oder Bestätigung

Bei Arbeitsunfähigkeit?

Der Übergang in die Einzelversicherung erfolgt ab dem ersten Tag nach Ablauf des Arbeitsvertrags. Der Betrag des Taggelds wird aufgrund des im Kollektivvertrag versicherten Lohns berechnet.

Und in einem anderen Fall (weder Arbeitslosigkeit noch Arbeitsunfähigkeit)?

Die Einzelversicherung tritt sofort nach dem Ende des Arbeitsvertrages in Kraft. Der Betrag des Taggelds wird aufgrund Ihrer neuen Tätigkeit bestimmt, darf jedoch den Betrag der vormals im Kollektivvertrag versicherten Leistung nicht überschreiten:

  • für Selbstständigerwerbende: gemäss dem neuen Einkommen
  • für Personen ohne Einkommen (z.B. Hausfrauen), maximal CHF 40.- pro Tag

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