MITTWOCH 30 NOVEMBER 2022

AHV 21: Was bedeutet das für meine Rente?

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KURZ GEFASST
Nach 25 Jahren Verhandlungen und unzähligen Debatten hat das Stimmvolk nun einen Reformvorschlag für die 1. Säule angenommen. Mit diesem Entscheid ist eine Stabilisierung der AHV zu erwarten. Für eine unbeschwerte Pensionierung empfiehlt es sich aber dennoch, zusätzlich privat vorzusorgen.

Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, die Babyboomer kommen langsam ins Rentenalter: Kurz gefasst, die Ausgaben der AHV übersteigen die Einnahmen, was eine Reform der 1. Säule dringend nötig machte. Die im September 2022 knapp genehmigte Änderung der AHV (AHV 21) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Zu den Massnahmen gehören eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, ein flexibler Rentenbezug und die Erhöhung des Rentenalters (neu «Referenzalter») für Frauen auf 65 Jahre. Diese Änderungen können unter Umständen verunsichern und Fragen hervorrufen: «Wie hoch wird meine Altersrente sein? «Ist es eine gute Idee, mein Arbeitspensum zu reduzieren?» «Was muss ich als Frau beachten, wenn ich zur Übergangsgeneration gehöre?» «Was bedeutet ein flexiblerer Rentenbezug?» usw.

Pensionierung – eine ganz persönliche Angelegenheit

Mit der neuen Reform soll das Rentenniveau der 1. Säule beibehalten und die Finanzen der AHV bis 2030 gesichert werden. Aber dieses Stabilisierungspaket ist kein Allheilmittel und kann die grossen Einkommenseinbussen, die vielen Schweizerinnen und Schweizern bei ihrer Pensionierung drohen, nicht schliessen. Neben der Reform hängen unsere Renten von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie dem Einkommen, der familiären und beruflichen Situation, den Bedürfnissen jedes Einzelnen und nicht zu vergessen den vielen Unwägbarkeiten des Lebens.
Wer hätte beispielsweise vor Kurzem noch mit einer so starken Inflation gerechnet? Bleibt es bei einer jährlichen Inflationsrate von über 2 %, werden die bis heute in bar oder auf einem zinslosen Konto gesparten Beiträge nach 20 Jahren 33 % ihres Wertes verloren haben. 

Die gebundene Vorsorge – eine sichere Alternative

Wie können Sie also trotzdem gelassen in die Zukunft schauen? Eine sinnvolle Lösung ist eine gebundene Selbstvorsorge (3a). Bei dieser individuellen Vorsorge legen Sie regelmässig Geld zur Seite, um später die finanziellen Lücken Ihrer 1. und 2. Säule zu schliessen. Eine Säule 3a bietet ein erhebliches Ertragspotenzial und trägt dazu bei, dass Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter halten können. Mit dem angesparten Betrag sorgen Sie für ein komfortables Einkommen, unabhängig davon, in welchem Alter Sie in Pension gehen. Zudem können Sie sich auch gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern. Scheidung, Tod oder Unfall: Ihr Erspartes bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, wenn Sie von einem auf den anderen Tag selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Ausserdem biete eine Säule 3a grosse Steuervorteile, und zwar über die gesamte Beitragszeit. Eine Vorsorgestrategie, die sich auszahlt!

Je früher, desto unbeschwerter; Kümmern Sie sich bereits heute um Ihre Pensionierung für einen gelassenen Blick in die Zukunft. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und erstellen für Sie eine individuelle und persönliche Vorsorgeanalyse.

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AHV 21 auf einen Blick

Die AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Was ist neu? Das Referenzalter für die Pensionierung wird für Frauen auf 65 angehoben und entspricht damit jenem der Männer. Diese Anpassung erfolgt schrittweise. Frauen der sogenannten «Übergangsgeneration» (Jahrgänge1961 bis und mit 1969) erhalten als Ausgleich einen lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Rente.

Die andere grosse Neuerung in der AHV 21 ist der flexible Rentenbezug. Beide Geschlechter können wählen, wann sie ihre Altersrente beziehen (zwischen 63 und 70 Jahren; Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62 Jahren). Personen, die über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus arbeiten möchten, können weiter AHV-Beiträge entrichten.
Weiterer Bestandteil des Stabilisierungspakets ist eine Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte (derzeit 7,7 %).