Um sich auf den Ruhestand vorzubereiten, sollten Sie wissen, wie das Schweizer Rentensystem funktioniert, denn es ist komplex. Mit den folgenden Informationen haben Sie bei Ihren Finanzen den Durchblick.
Das Drei-Säulen-Prinzip
Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip. Die erste Säule ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). In diese staatliche Vorsorge zahlen Sie Ihr ganzes Leben ganz oder teilweise ein und beziehen daraus bei Ihrer Pensionierung eine regelmässige Rente.
Die zweite Säule, die der beruflichen Vorsorge BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge), ist eine obligatorische Pensionskasse für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit einem jährlichen Mindesteinkommen von CHF 22'050. Die Pensionskassenfonds werden von Vorsorgeeinrichtungen verwaltet, die vom Bund zugelassen sind.
Weil das Einkommen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, wurde eine dritte Säule eingeführt: die freiwillige private Altersvorsorge. Mit ihr können Arbeitnehmende ihre Rente durch Sparlösungen aktiv verbessern und ihre finanzielle Zukunft sichern. Auch Selbständigerwerbende, die keine BVG-Beiträge einzahlen, können mit einer dritten Säule fürs Alter vorsorgen.
Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz Beiträge eingezahlt haben, stehen auch Ihnen die Leistungen aus der 1., 2. und 3. Säule zu.
Säule 3a und 3b, was ist der Unterschied?
Die dritte Säule ist in zwei Kategorien unterteilt: Säule 3a und Säule 3b. Mit der Säule 3a oder der gebundene Selbstvorsorge sparen Sie für Ihre Pensionierung. Die eingezahlten Beiträge sind bis zum zulässigen jährlichen Höchstbetrag steuerlich absetzbar (2023: CHF 7'056.– für Angestellte und CHF 35'280.– für Selbstständigerwerbende). Von diesem Konto dürfen Sie nur zu bestimmten Zwecken Geld abheben. Die Säule 3b, auch freie Selbstvorsorge genannt, bietet mehr Flexibilität. Die Beiträge sind in den meisten Kantonen steuerlich nicht absetzbar, Sie können aber jederzeit auf das Geld zugreifen.