Wenn Sie eine Immobilie erben, die mit einer Hypothek belastet ist, haften Sie nicht für die damit verbundene Hypothekarschuld. Diese ist mit der Immobilie verknüpft, aber Sie können die Hypothek übernehmen. Wenn Sie diese nicht übernehmen wollen, können Sie das Objekt verkaufen, um das Hypothekardarlehen zurückzuzahlen.
Prüfen Sie die Sachlage ...
Schauen Sie sich zunächst die Konditionen des bestehenden Hypothekardarlehens an. Prüfen Sie den ausstehenden Kreditbetrag, den Zinssatz, die Fälligkeiten, etwaige Vertragsstrafen und die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung. Falls nötig, lassen Sie die Immobilie bewerten, um den aktuellen Wert zu ermitteln. Auf diese Weise erhalten Sie ein vollständiges Bild der Situation und können die richtigen Entscheidungen treffen.
... und entscheiden Sie sich für die beste Option.
Natürlich sind Sie für die Hypothek, welche die verstorbene Person übernommen hat, nicht haftbar. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die monatlichen Zahlungen termingerecht erfolgen, um eine Pfändung der Immobilie zu verhindern. Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, achten Sie darauf, dass Sie die Hypothek weiter bedienen können oder ziehen Sie andere Möglichkeiten in Betracht. Je nach Ihrer wirtschaftlichen Situation haben Sie die Möglichkeit, die Konditionen neu zu verhandeln oder die Hypothek abzulösen.