Wir stützen uns auf folgendes Datum der WHO:
- 11.03.2020: Die WHO stuft das Virus als «Pandemie» ein.
Die Vaudoise empfiehlt, zuerst mit Ihrem Reiseanbieter, dem Hotel, der Fluggesellschaft usw. Kontakt aufzunehmen, um eine Alternativlösung zu finden (Reise verschieben) oder eine Erstattung der bereits bezahlten Beträge zu erhalten.
Viele Reiseanbieter sind momentan sehr kulant bei den Annullierungsbedingungen.
Wenn keine Einigung mit den Reiseanbietern erzielt werden konnte, deckt die Vaudoise Annullierungskosten in folgenden Fällen:
- Gebuchte Ferienreisen nach China (inkl. Hong Kong), in den Iran, nach Japan, Italien, Südkorea, Singapur und Israel, deren Reiseantrittsdatum vor dem 11.03.2020 liegt.
- Alle anderen gebuchten Ferien von mehr als 24 Stunden, deren Reiseantrittsdatum zwischen dem 11.03.2020 und dem 30.04.2020 liegt. Dazu gehören auch Ferien in der Schweiz.
Die Vaudoise gewährt keine Deckung bei:
- Gebuchten Ferien mit einem Reiseantrittsdatum ab 1. Mai 2020.
- Ferien, die nach dem 11.03.2020 gebucht wurden, unabhängig vom Reiseantrittsdatum.
Sie können Ihren Schadenfall über den folgenden Link online melden: https://vaudoise.eclaims.europ-assistance.com/
Sie können auch folgendes Formular herunterladen https://www.vaudoise.ch/de/service-center/schadenmeldung
Wir bitten Sie, uns alle Unterlagen zur Reservation, Annullierung und zur abgelehnten Kostenerstattung des Anbieters zukommen zu lassen.