Im derzeitigen Steuersystem werden verheiratete Paare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gemeinsam auf ihr gesamtes Einkommen besteuert. Da sich der Steuersatz progressiv mit dem Einkommen erhöht, kann die Besteuerung für ein verheiratetes Paar höher ausfallen als für ein Paar, das in einer vergleichbaren finanziellen Situation im Konkubinat lebt. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, das am 8. März angenommen wurde, soll genau diese Ungleichbehandlung korrigieren. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes spätestens im Jahr 2032 wird jede Person unabhängig von ihrem Ehestatus separat besteuert. Das Gesetz sieht ausserdem eine Anpassung des Steuertarifs vor, wodurch die Steuerbelastung für niedrige und mittlere Einkommen sinkt und für hohe Einkommen leicht steigt. Gleichzeitig wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6 800 Franken auf 12 000 Franken erhöht.
Gewinner und Verlierer
Nach Schätzungen des Bundes wird sich die Steuerbelastung für die Hälfte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unterschiedlichem Masse verringern, während ein Siebtel der Bevölkerung mit einer höheren Steuerbelastung rechnen muss.
Begünstigte werden vor allem verheiratete Paare sein, bei denen beide Partner ein ähnliches Einkommen haben. In diesem Fall ist die Berechnung recht einfach. Nehmen wir zum Beispiel ein Paar, bei dem beide je 75 000 Franken verdienen. Da die Besteuerung progressiv verläuft, ist der Anteil der Steuern umso höher, je höher das Einkommen ist. Daher ist es weitaus vorteilhafter, jede Person auf 75 000 Franken zu besteuern, anstatt die Einkommen zu addieren und ein kumulierter Betrag von 150 000 Franken zu besteuern.
Auf der anderen Seite können Paare benachteiligt werden, bei denen eine Person ein sehr hohes Einkommen hat und die andere nicht arbeitet. Diese Paare profitieren nicht vom Systemwechsel, sondern fallen weiterhin unter die höheren Steuersätze.
Ein mehr oder weniger ausgeglichenes Einkommen ist daher ein entscheidender Faktor. Über diese allgemeinen Annahmen hinaus ist es schwierig, die endgültigen Auswirkungen für jede einzelne Situation genau vorherzusagen. Schlussendlich müssen auch die Kantone und Gemeinden ihr Steuersystem anpassen. Die Modalitäten müssen noch festgelegt werden.
Anreize
Eines ist aber sicher: Die Reform wird die Steuereinnahmen des Bundes senken. Dieser sagt aber eine Erhöhung der steuerbaren Einkommen hervor, aufgrund neuer Anreize. Stellen Sie sich ein Paar vor, bei dem eine Person ein hohes Einkommen hat, während die andere Teilzeit arbeitet. Bis jetzt wurde die Person, die weniger verdient, trotzdem mit dem höheren Steuersatz besteuert, weil die Löhne addiert wurden. Vor diesem Hintergrund war eine Erhöhung des Arbeitspensums nicht sehr rentabel. Mit der Individualbesteuerung wird jede Person für ihr eigenes Einkommen besteuert, was eine Erhöhung des Arbeitspensums attraktiver macht. Der Bund erhofft sich so, dass mehr Personen mehr arbeiten und das Defizit so etwas ausgeglichen werden kann.
Vorbereitet in die Zukunft
Die Individualbesteuerung muss im Januar 2032 eingeführt werden. Aber es ist durchaus möglich, dass sie vor diesem Datum in Kraft tritt, sobald alle Modalitäten von den Kantonen und Gemeinden festgelegt sind.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Ehepaare oder Personen in einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen. Jeder muss sein eigenes Einkommen deklarieren, und das Vermögen wird nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt. Wenn also beide Partner als Eigentümer einer Wohnung eingetragen sind, muss jeder seinen Anteil deklarieren.
Die Reform hat auch Auswirkungen auf die Vorsorge und die Säule 3a. Auch hier ist es wahrscheinlich, dass jede Person oder jedes Paar unterschiedlich stark betroffen sein wird, und vieles ist noch offen. Wir können Ihnen nicht genug empfehlen, sich sorgfältig über die Auswirkungen der Reform auf Ihre finanzielle Zukunft zu informieren und die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um von dieser Entwicklung zu profitieren. Noch besser: Kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.